Folgen der Nichtvorlage eines Energieausweises beim Immobilienverkauf nach dem GEG

Der Energieausweis beschreibt den Energiestandard eines Wohngebäudes. Er enthält allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Heizstoffen, die Energiekennwerte des Gebäudes sowie kurze Empfehlungen zur Modernisierung.

Gemäß § 80 Abs. 4 Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Verkäufer oder der Immobilienmakler im Falle eines Verkaufs eines bebauten Grundstücks oder einer Eigentumswohnung dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen, spätestens jedoch unverzüglich nach Aufforderung durch den potenziellen Käufer. Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages hat der Verkäufer oder der Immobilienmakler dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben. Hiermit korrespondiert die Verpflichtung, bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Pflichtangaben zum Energieausweis und der darin enthaltenen Informationen zu machen (§ 87 GEG).

Bußgeldrechtliche Folgen eines Verstoßes

Wer gegen die gesetzlichen Vorgaben des GEG zum Energieausweis verstößt handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bestraft werden (§ 108 Abs. 1 GEG). Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann bis zu 10.000 Euro betragen (§ 108 Abs. 2 GEG).

Wettbewerbsrechtliche Folgen eines Verstoßes

Bereits mit Urteil vom 05.10.2017, Az. I ZR 229/16 hat der BGH klargestellt, dass eine Immobilienanzeige eines Maklers, die die Vorgaben zum Energieausweis nicht beachtet, wettbewerbsrechtlich (etwa von der Deutschen Umwelthilfe) untersagt werden kann. Diese Rechtsprechung ist durch die ausdrückliche Nennung von Immobilienmaklern in § 87 GEG nochmals unterstrichen worden.

Keine Auswirkungen eines Verstoßes auf den notariellen Grundstückskaufvertrag

Auch nach dem GEG ist die Zugänglichmachung eines Energieausweises keine Voraussetzung für die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit eines Grundstückkaufvertrags. Eine Belehrungspflicht des Notars in Bezug auf die gesetzlichen Obliegenheiten aus dem GEG betreffend den Energieausweis bestehen daher nicht. Rechtswirkungen kommen dem Ausweis daher nur zu, wenn die Vertragsbeteiligten dessen Inhalt ausdrücklich zum Inhalt des Vertrags machen möchten. Dies ist allerdings nicht die Regel und ist dem Verkäufer, der für die Richtigkeit der Informationen einzustehen hätte, auch nicht anzuraten.

Keine Auswirkungen des Verstoßes auf den Courtageanspruch des Maklers

Erst kürzlich hat sich das OLG Koblenz (Beschluss vom 10.03.2023, Az. 9 U 168/22) mit der Frage befasst, ob ein Verstoß des Maklers gegen die Vorgaben des GEG zum Energieausweis zu einer Verwirkung seines Maklerlohnanspruchs gemäß § 654 BGB führt. Die Richter lehnten eine derartige Konsequenz ab. Wegen des Strafcharakters der Norm lasse nicht jede objektiv erhebliche Pflichtverletzung des Maklers den Provisionsanspruch entfallen, vielmehr sei in erster Linie subjektiv eine schwerwiegende Treuepflichtverletzung zu fordern; der Makler müsse sich seines Lohnes „unwürdig“ erwiesen haben. Die Nichtvorlage des Energieausweises entgegen § 80 Abs. 4 Satz 1 GEG sowie eine etwaige Unvollständigkeit der Energieangaben im Exposé nach § 87 Abs.  1 Nr. 2 und 5 GEG und etwaige dadurch bedingte Wettbewerbsverstöße seien kein derart schwerwiegendes Fehlverhalten der Beklagten, dass es gerechtfertigt wäre, ihr den Maklerlohn zu versagen, zumal das Gebäudeenergiegesetz allein Klimaschutzzwecken und nicht dem Käuferschutz diene.

Fazit

Die gesetzlichen Anforderungen zum Energieausweis sind durch die Einführung des GEG nochmals verschärft worden. Mit dem Immobilienverkauf befasste Akteure sollten angesichts der Höhe der angedrohten und auch tatsächlich verhängten Bußgelder auf eine genaue Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben achten. 

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.

Dr. Hannes Klühs

4 Aug, 2023

Weitere Themen

Nachfolgeplanung und Vorsorge
Wirksames Testament bei Errichtung auf einem Notizzettel einer Brauerei

Wirksames Testament bei Errichtung auf einem Notizzettel einer Brauerei

Bei untypischen Testamentsformen sind grundsätzlich an den Nachweis des Testierwillens strengere Anforderungen zu stellen. Das OLG Oldenburg hat ein Testament, das auf einem Notizzettel einer Brauerei, auf dem in der Regel gastronomische Bestellungen notiert werden, errichtet worden war, gleichwohl für wirksam erachtet.

Mehr

Steuerrecht
BFH schränkt Ausnahme von Spekulationsteuer wegen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ein

BFH schränkt Ausnahme von Spekulationsteuer wegen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ein

Ausgenommen von einer Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Der BFH schränkt nun mit zwei praxisrelevanten Urteilen den Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift des  § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ein.

Mehr

ImmobilienrechtSteuerrecht
Brücker und Klühs Notare
Zuwendung eines Immobiliennießbrauchs an Kinder ist keine missbräuchliche Gestaltung

Zuwendung eines Immobiliennießbrauchs an Kinder ist keine missbräuchliche Gestaltung

Um die gegenüber den Kindern ohnehin bestehenden Barunterhaltspflicht nachzukommen sowie Steuerfreibeträge der Kinder und das steuerliche Progressionsgefälle zu den Eltern auszunutzten, kann an vermieteten Immobilien ein Immobiliennießbrauch zugunsten der Kinder begründet werden. Diese Gestaltung ist nach dem BFH dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn die Nutzungsberechtigten im Außenverhältnis als Vermieter in Erscheinung treten.

Mehr

Immobilienrecht
Brücker und Klühs Notare
Genehmigung des Familien-, Betreuungs- oder Nachlassgerichts der aufgrund Finanzierungsvollmacht bestellten Grundschuld

Genehmigung des Familien-, Betreuungs- oder Nachlassgerichts der aufgrund Finanzierungsvollmacht bestellten Grundschuld

Die meisten Grundbuchämter in Deutschland verlangen für die Eintragung von Grundpfandrechten auf der Grundlage einer in einem genehmigungsbedürftigen Kaufvertrag enthaltenen Belastungsvollmacht eine eigenständige gerichtliche Genehmigung. Nunmehr hat sich das OLG Düsseldorf gegen diese Meinung gestellt und entschieden, dass die Bestellung einer Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung dann nicht dem Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung unterfällt, wenn die Grundschuld vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten, konkret umgrenzten Belastungsvollmacht bestellt worden ist.

Mehr

Unternehmensrecht
Firmierung als „Institut“ nicht wegen Irreführung unzulässig

Firmierung als „Institut“ nicht wegen Irreführung unzulässig

Gemäß § 18 Absatz 2 HGB darf die Firma eines Handelsgewerbes keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für Rechtsverkehr wesentlich sind, irrezuführen. Nach dem OLG Düsseldorf verleitet alleine die Verwendung des Zusatzes „Institut“ in einer Firma einer GmbH die angesprochenen Verkehrskreise nicht mehr automatisch zu der Vorstellung, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht oder Förderung stehende, der Allgemeinheit und der Wissenschaft dienende Einrichtung mit wissenschaftlichem Personal.

Mehr

Immobilienrecht
Brücker und Klühs Eingangsbereich
Kaufvertraglicher Begriff „Wohnung“ enthält keine Beschaffenheitsgarantie für baurechtliche Unbedenklichkeit

Kaufvertraglicher Begriff „Wohnung“ enthält keine Beschaffenheitsgarantie für baurechtliche Unbedenklichkeit

Sind verkaufte Wohnflächen zumindest teilweise nicht baurechtlich als Wohnraum genehmigt, kann der Käufer nur dann gegen den Verkäufer vorgehen, wenn dieser diesen Umstand arglistig verschwiegen hat oder insofern eine vertragliche Beschaffenheit oder Garantie vereinbart wurde. Die Bezeichnung „Wohnung“ im Kaufvertrag führt dabei nicht automatisch zu einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung, da lediglich der rein tatsächliche Zustand der Räumlichkeiten beschrieben und gerade keine vorbehaltslose, verschuldensunabhängige und intensivierte Einstandspflicht für die baurechtliche Unbedenklichkeit der Wohnung übernommen werden soll.

Mehr

Immobilienrecht
Brücker und Klühs Notare
Höhe der Instandhaltungsrücklage keine Beschaffenheit der verkauften Wohnung

Höhe der Instandhaltungsrücklage keine Beschaffenheit der verkauften Wohnung

Heutzutage wird die anteilige Instandhaltungsrücklage nur noch selten in Wohnungseigentumskaufverträge aufgenommen. Das OLG Koblenz musste nun entscheiden, dass wenn ein entsprechender Geldbetrag im Vertrag genannt wird, dies in der Regel keine zugesicherte Beschaffenheit darstellt, für deren Richtigkeit der Verkäufer haften möchte.

Mehr

Unternehmensrecht
Regelung zum Gründungsaufwand in der GmbH-Satzung – Update

Regelung zum Gründungsaufwand in der GmbH-Satzung – Update

Eine Übernahme der Gründungskosten durch die neu gegründete GmbH ist nur bei hinreichender Satzungsgrundlage zulässig. Neuerdings verlangen Obergerichte hierfür nicht nur die namentliche Nennung der Kostenpositionen sowie einen geschätzten Gesamthöchstbetrag, sondern zusätzlich die Bezifferung der einzelnen Kostenpositionen. Hieraus ergeben sich schwerwiegende Probleme für die Registerpraxis.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Brücker und Klühs Immobilienrecht
Gestaltung eines bedingten Immobiliennießbrauchs bei nicht verheirateten Lebenspartnern

Gestaltung eines bedingten Immobiliennießbrauchs bei nicht verheirateten Lebenspartnern

Wenn die gemeinsam bewohnte Immobilie im Alleineigentum eines Partners steht, besteht häufig der Wunsch, den jeweils anderen insbesondere für den Fall des Vorversterbens des Eigentümers grundbuchlich abzusichern. Der auf den Tod des Eigentümers aufschiebend bedingten Nießbrauch, sollte um im Fall einer lebzeitigen Auflösung der Lebenspartnerschaft eine Löschung des Rechts gewährleisten zu können, zusätzlich auflösend bedingt auf die „Beendigung der Lebensgemeinschaft“ vereinbart werden. Diese Möglichkeit ist nunmehr durch die Rechtsprechung auch grundbuchrechtlich abgesichert worden.

Mehr