Sondereigentum an Freiflächen nach dem neuen WEG
Seit Inkrafttreten der WEG-Reform am 1.12.2020 kann Sondereigentum auch an Freiflächen begründet werden, solange die Wohnung oder das Teileigentum die Hauptsache bleibt (sog. Annexeigentum). Nunmehr liegt zu den genauen Kriterien, wann ein Raumeigentum wirtschaftlich die Hauptsache bleibt und inwieweit das Grundbuchamt diese Voraussetzung zu überprüfen hat, das erste obergerichtliche Urteil vor.