Veräußerung von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien – neue Entwicklungen Teil I
Eine wichtige Ausnahme von der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte regelt § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG. Der BFH hat zu der Frage entschieden, wann die Nutzung durch eigene Kinder (etwa als Studentenwohnung) eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken darstellen kann. Danach kann eine Studentenwohnung nach Studienende nur dann steuerfrei innerhalb der Spekulationsfrist verkauft werden, wenn die Wohnung unentgeltlich überlassen wurde und sämtliche nutzenden Kinder noch steuerlich mit den Eltern veranlagt werden.