Rechtfertigt die Nichtzahlung des Kostenvorschusses eine Zurückweisung der Neuanmeldung einer UG oder GmbH?

Oftmals erfolgt die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) unter sehr großem Zeitdruck. Mitunter findet auf Verlangen der Beteiligten die Beurkundung bereits statt, obwohl die inländische Geschäftsanschrift der neu gegründeten Gesellschaft noch überhaupt nicht postalisch erreichbar ist. Nicht selten erfolgen dann Beanstandungen durch das Gericht im Eintragungsverfahren, die entweder die Nichteinzahlung des angeforderten Kostenvorschusses, die fehlende Erreichbarkeit der Gesellschaft oder beides zum Gegenstand haben. Gerade vor dem Hintergrund der von den Mandanten gewünschten beschleunigten Gründung der Gesellschaft sind derartige Verzögerungen natürlich zu vermeiden; deshalb ist ein Hinweis des Notars in der Gründungsverhandlung auf die Wichtigkeit der Themen Kostenvorschuss bzw. Erreichbarkeit unerlässlich.

Zurückweisung des Antrags wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses bei den Obergerichten umstritten

Zum Teil gehen Registergerichte allerdings mittlerweile direkt dazu über, bei fehlendem Nachweis über die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses Eintragungsanträge zurückzuweisen. Ein solches Vorgehen lag auch den Beschlüssen des OLG Hamm vom 24.03.2021 (Az. 27 W 11/21) und des Kammergerichts vom 05.10.2021 (Az. 22 W 67/21) zu Grunde.

Während das OLG Hamm der Zurückweisungspraxis der Registergerichte in dem vorstehenden Beschluss entgegengetreten ist, vertritt das Kammergericht genau das Gegenteil. Übereinstimmend gehen die Gerichte im Ausgangspunkt davon aus, es sei nicht zu beanstanden, dass das Registergericht die Zahlung eines Vorschusses angefordert habe, da § 13 GNotKG vorsehe, dass in gerichtlichen Verfahren, in denen der Antragsteller die Kosten schulde, die beantragte Handlung von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden kann. Nach der Auffassung des OLG Hamm dürfe die fehlende Einzahlung eines Vorschusses allerdings nicht automatisch zur Zurückweisung des Antrags führen. Vielmehr müsse der Antrag grundsätzlich unerledigt liegen bleiben. Das Gericht dürfe ihn nur zurückweisen, wenn sich ein Ruhen des Verfahrens verbiete. Dies sei bei der Erstanmeldung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) nicht der Fall.

Zurückweisung aber wegen fehlender Erreichbarkeit

Im konkret zu entscheidenden Fall war die Zurückweisung des Eintragungsantrags aber auch im Fall des OLG Hamm deshalb rechtmäßig, weil die Gesellschaft zwar den Kostenvorschuss nachträglich gezahlt, aber keinen Nachweis der postalischen Erreichbarkeit der inländischen Geschäftsanschrift erbracht hatte.

Fazit

Auch wenn eine Zurückweisung des Eintragungsantrags wegen nicht erfolgter Zahlung des Kostenvorschusses rechtlich umstritten ist. Die Zahlung von Gerichtskostenvorschüssen und die postalische Erreichbarkeit der Geschäftsanschrift sind in jedem Fall wichtige Voraussetzungen für eine zügige Eintragung von Kapitalgesellschaften. Der Notar sollte daher gerade unerfahrene Gründer auf die Wichtigkeit und die drohenden Konsequenzen hinweisen.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.

Dr. Hannes Klühs

15 Mrz, 2022

Weitere Themen

ImmobilienrechtSteuerrecht
Brücker und Klühs Notare
Zuwendung eines Immobiliennießbrauchs an Kinder ist keine missbräuchliche Gestaltung

Zuwendung eines Immobiliennießbrauchs an Kinder ist keine missbräuchliche Gestaltung

Um die gegenüber den Kindern ohnehin bestehenden Barunterhaltspflicht nachzukommen sowie Steuerfreibeträge der Kinder und das steuerliche Progressionsgefälle zu den Eltern auszunutzten, kann an vermieteten Immobilien ein Immobiliennießbrauch zugunsten der Kinder begründet werden. Diese Gestaltung ist nach dem BFH dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn die Nutzungsberechtigten im Außenverhältnis als Vermieter in Erscheinung treten.

Mehr

Immobilienrecht
Brücker und Klühs Notare
Genehmigung des Familien-, Betreuungs- oder Nachlassgerichts der aufgrund Finanzierungsvollmacht bestellten Grundschuld

Genehmigung des Familien-, Betreuungs- oder Nachlassgerichts der aufgrund Finanzierungsvollmacht bestellten Grundschuld

Die meisten Grundbuchämter in Deutschland verlangen für die Eintragung von Grundpfandrechten auf der Grundlage einer in einem genehmigungsbedürftigen Kaufvertrag enthaltenen Belastungsvollmacht eine eigenständige gerichtliche Genehmigung. Nunmehr hat sich das OLG Düsseldorf gegen diese Meinung gestellt und entschieden, dass die Bestellung einer Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung dann nicht dem Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung unterfällt, wenn die Grundschuld vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten, konkret umgrenzten Belastungsvollmacht bestellt worden ist.

Mehr

Unternehmensrecht
Firmierung als „Institut“ nicht wegen Irreführung unzulässig

Firmierung als „Institut“ nicht wegen Irreführung unzulässig

Gemäß § 18 Absatz 2 HGB darf die Firma eines Handelsgewerbes keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für Rechtsverkehr wesentlich sind, irrezuführen. Nach dem OLG Düsseldorf verleitet alleine die Verwendung des Zusatzes „Institut“ in einer Firma einer GmbH die angesprochenen Verkehrskreise nicht mehr automatisch zu der Vorstellung, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht oder Förderung stehende, der Allgemeinheit und der Wissenschaft dienende Einrichtung mit wissenschaftlichem Personal.

Mehr

Immobilienrecht
Brücker und Klühs Eingangsbereich
Kaufvertraglicher Begriff „Wohnung“ enthält keine Beschaffenheitsgarantie für baurechtliche Unbedenklichkeit

Kaufvertraglicher Begriff „Wohnung“ enthält keine Beschaffenheitsgarantie für baurechtliche Unbedenklichkeit

Sind verkaufte Wohnflächen zumindest teilweise nicht baurechtlich als Wohnraum genehmigt, kann der Käufer nur dann gegen den Verkäufer vorgehen, wenn dieser diesen Umstand arglistig verschwiegen hat oder insofern eine vertragliche Beschaffenheit oder Garantie vereinbart wurde. Die Bezeichnung „Wohnung“ im Kaufvertrag führt dabei nicht automatisch zu einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung, da lediglich der rein tatsächliche Zustand der Räumlichkeiten beschrieben und gerade keine vorbehaltslose, verschuldensunabhängige und intensivierte Einstandspflicht für die baurechtliche Unbedenklichkeit der Wohnung übernommen werden soll.

Mehr

Immobilienrecht
Brücker und Klühs Notare
Höhe der Instandhaltungsrücklage keine Beschaffenheit der verkauften Wohnung

Höhe der Instandhaltungsrücklage keine Beschaffenheit der verkauften Wohnung

Heutzutage wird die anteilige Instandhaltungsrücklage nur noch selten in Wohnungseigentumskaufverträge aufgenommen. Das OLG Koblenz musste nun entscheiden, dass wenn ein entsprechender Geldbetrag im Vertrag genannt wird, dies in der Regel keine zugesicherte Beschaffenheit darstellt, für deren Richtigkeit der Verkäufer haften möchte.

Mehr

Unternehmensrecht
Regelung zum Gründungsaufwand in der GmbH-Satzung – Update

Regelung zum Gründungsaufwand in der GmbH-Satzung – Update

Eine Übernahme der Gründungskosten durch die neu gegründete GmbH ist nur bei hinreichender Satzungsgrundlage zulässig. Neuerdings verlangen Obergerichte hierfür nicht nur die namentliche Nennung der Kostenpositionen sowie einen geschätzten Gesamthöchstbetrag, sondern zusätzlich die Bezifferung der einzelnen Kostenpositionen. Hieraus ergeben sich schwerwiegende Probleme für die Registerpraxis.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Brücker und Klühs Immobilienrecht
Gestaltung eines bedingten Immobiliennießbrauchs bei nicht verheirateten Lebenspartnern

Gestaltung eines bedingten Immobiliennießbrauchs bei nicht verheirateten Lebenspartnern

Wenn die gemeinsam bewohnte Immobilie im Alleineigentum eines Partners steht, besteht häufig der Wunsch, den jeweils anderen insbesondere für den Fall des Vorversterbens des Eigentümers grundbuchlich abzusichern. Der auf den Tod des Eigentümers aufschiebend bedingten Nießbrauch, sollte um im Fall einer lebzeitigen Auflösung der Lebenspartnerschaft eine Löschung des Rechts gewährleisten zu können, zusätzlich auflösend bedingt auf die „Beendigung der Lebensgemeinschaft“ vereinbart werden. Diese Möglichkeit ist nunmehr durch die Rechtsprechung auch grundbuchrechtlich abgesichert worden.

Mehr

ImmobilienrechtSteuerrecht
Kein Ausschluss der Grunderwerbsteuererstattung wegen nicht fristgerechter Anzeige durch den Notar

Kein Ausschluss der Grunderwerbsteuererstattung wegen nicht fristgerechter Anzeige durch den Notar

Jede Nichtfestsetzung oder Erstattung der Grunderwerbsteuer gemäß § 16 GrEStG setzt allerdings voraus, dass der Erwerbsvorgang, der rückgängig gemacht werden soll, nach den §§ 18, 19 GrEStG fristgerecht und in allen Teilen vollständig angezeigt worden ist. Der BFH hat nun geurteilt, dass die verspätete Anzeige durch einen Notar durchaus eine fristgerechte Anzeige des Beteiligten darstellen kann, soweit die Anzeige an sich in allen Teilen vollständig ist.

Mehr

Immobilienrecht
Brücker und Klühs Notare
Feuchtigkeit im Keller eines Altbaus als offenbarungspflichtiger Mangel

Feuchtigkeit im Keller eines Altbaus als offenbarungspflichtiger Mangel

Welche Umstände muss ein Verkäufer einer gebrauchten Immobilie dem Käufer ungefragt offenbaren? Der berechtigte Erwartungshorizont eines Käufers wird beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie von verschiedenen Faktoren, unter anderem dem Baujahr des Kaufobjektes bestimmt. Bei vorliegen einer Feuchtigkeitsproblematik, speziell im Bereich des Kellergeschosses, kann das nach der Rechtsprechung bei älteren Immobilien im Einzelfall dazu führen, dass den Verkäufer diesbezüglich keine Aufklärungspflicht trifft.

Mehr