Steuerrecht

Notarieller Berichtigungsvermerk zu einem Gewinnabführungsvertrag hat keine steuerliche Rückwirkung

Was passiert, wenn die notarielle Urkunde einen offensichtlichen Fehler oder eine Lücke enthält? Solche offensichtliche Unrichtigkeiten können auch nachträglich durch einen vom Notar zu unterschreibenden Nachtragsvermerk richtiggestellt werden (§ 44a Abs. 2 BeurkG). Der BFH hat nun in steuerlichen Hinsicht eine rückwirkende Wirkung eines derartigen Vermerks abgelehnt.

Mehr

Spekulationssteuer bei Veräußerung eines durch Erbteilserwerb angeschafften Grundstücksanteils

Auch bei einem entgeltlichen Grundstückserwerb von den Miterben im Zusammenhang mit einem Erbfall ist zu beachten, dass darin in der Regel steuerlich eine Anschaffung liegt, die bei einer Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist zu einer Besteuerung des Veräußerungsgewinns führen kann. Das FG München hat dies kürzlich für einen Fall entschieden, in dem ein Miterbe die Erbanteile am Gesamtnachlass von den anderen Erben und damit mittelbar auch deren Mitbeteiligung an den im Nachlass befindlichen Grundstücke erworben hatte.

Mehr

Brücker und Klühs Notare

Irrtum über erbschaftsteuerliche Freibeträge kein Grund für Anfechtung einer Erbschaft

Das OLG Hamm hat eine Anfechtung der Erbschaftsannahme mit der Begründung, man habe sich im Irrtum über die Höhe der erbschaftsteuerlichen Steuerfreibeträge befunden, abgelehnt. Der schlichte Irrtum über die Höhe der Erbschaftssteuer, als einer mittelbaren Rechtswirkung der Erbschaft, berechtige als reiner Rechtsfolgenirrtum nicht zur Anfechtung.

Mehr

Brücker und Klühs Notare

Steuerliche Fallstricke bei Anzahlung eines Kaufpreisteils vor Besitzübergang der Immobilie

Einigen sich die Kaufvertragsparteien darauf, dass der Käufer einen Kaufpreisteil bereits vor Auszug des Verkäufers aus der Immobilie anzahlt, so ist es in der Regel nicht damit getan, wenn der notarielle Kaufvertrag Regelungen zur Absicherung des Vorleistungsrisikos des Käufers enthält. Vielmehr droht wegen der unentgeltlichen Kapitalüberlassung eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer, die vorzeitig problematisiert werden sollte.

Mehr

Brücker und Klühs

Erbschaftsteuerliche Freibeträge bei Nachlässen mit Vor- und Nacherbschaft

Vererben verschiedene Erblasser ihren jeweiligen Nachlass zunächst an einen einheitlichen Vorerben, so steht im Nacherbfall nach einem Urteil des BFH den Nacherben trotz Antrag nach § 6 Abs. 2 S.2 ErbStG immer nur ein Steuerfreibetrag zur Verfügung. Notare sollten daher bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen mit den Beteiligten erörtern, ob nicht die Vererbung an unterschiedliche Vorerben möglich ist.

Mehr

Einräumung eines Nießbrauchsrechts an Ehegatten als schenkungsrechtliche Zuwendung

Bei der vertraglichen Ausgestaltung eines Nießbrauchs zugunsten von Ehegatten sind die steuerlichen Vorgaben immer mitzudenken. Soll der Nießbrauch in Gesamtgläubigerstellung für die Ehegatten begründet werden, so empfiehlt es sich nach neuer BFH-Rechtsprechung etwa abweichende Vereinbarungen zu § 430 BGB ausdrücklich in der Urkunde wiederzugeben.

Mehr

Erbschaftsteuerliche Behandlung von Vermögen in anglo-amerikanischen Trusts

In zwei aktuellen Urteilen befasst sich der BFH mit der Frage der erbschaftsteuerlichen Behandlung von anglo-amerikanischen Trusts. Er hat dabei festgestellt, dass das Vermögen eines rechtlich selbständigen Trusts dem Errichter nicht mehr zuzurechnen (intransparenter Trust) und daher im Fall ist der Tod des Errichters  erbschaftsteuerrechtlich nicht von Bedeutung ist.

Mehr

Neues zur Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims

Gesetzliche Voraussetzung für die Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims (§ 13 Abs. 4 b) und c) ErbStG) ist, dass der Erwerber das Familienheim unverzüglich zur Selbstnutzung „bestimmt“. Der BFH hat in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (Urt. v. 6.5.2021 – II R 46/19) nun zwar formal an die bisherige strenge Linie der Rechtsprechung angeknüpft, erweist sich im Detail aber aus Sicht der Steuerpflichtigen teilweise als vorteilhafter.

Mehr