Immobilienrecht

Deklaratorische Maklerklausel führt nicht zur Notarkostenhaftung des Maklers

Für Immobilienmakler ist es zur Vermeidung eigener Kostenhaftung wichtig, bei Beauftragung eines Kaufvertragsentwurfes unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, welche Vertragspartei Auftraggeber ist. Ist dies jedoch erfolgt, können Notare das schlichte Verlangen des Maklers nach einer deklaratorischen Maklerklausel nicht zum Anlass nehmen, den Makler im Fall der Nichtbeurkundung des Vertrags kostenrechtlich zu belangen.

Mehr

Keine Rückforderung der Maklercourtage bei fehlendem Nachweis für Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz

Bei Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz ist der Maklervertrag unwirksam (§ 656 c Abs. 2 BGB) und die bereits entrichtete Courtage durch den Immobilienmakler zu erstatten. Was ist jedoch, wenn der Käufer den Verstoß nicht konkret darlegen und beweisen kann? Diese Problematik führt jedenfalls nicht zu einer Umkehr der Beweislast wie nun das OLG Hamm festgestellt hat.

Mehr

Veräußerung von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien – neue Entwicklungen Teil II

Veräußert anlässlich einer Ehescheidung der ausgezogene Ehegatte seinen hälftigen Miteigentumsanteil in einer Scheidungsfolgenvereinbarung an seinen Ehepartner, der mit den gemeinsamen Kindern in der Immobilie wohnen bleibt, liegt darin innerhalb der Spekulationsfrist eine Veräußerung i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG, sodass ein etwaiger Veräußerungsgewinn grundsätzlich zu versteuern ist. Auch ein Befreiungstatbestand wegen eigener Wohnnutzung liegt dann nicht mehr vor, weil der ausgezogene Ehegatte das in seinem Miteigentum stehende Immobilienobjekt nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken nutzt.

Mehr

Brücker und Klühs Notare

Veräußerung von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien – neue Entwicklungen Teil I

Eine wichtige Ausnahme von der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte regelt § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG. Der BFH hat zu der Frage entschieden, wann die Nutzung durch eigene Kinder (etwa als Studentenwohnung) eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken darstellen kann. Danach kann eine Studentenwohnung nach Studienende nur dann steuerfrei innerhalb der Spekulationsfrist verkauft werden, wenn die Wohnung unentgeltlich überlassen wurde und sämtliche nutzenden Kinder noch steuerlich mit den Eltern veranlagt werden.

Mehr

Brücker und Klühs Notare

Erweiterung der Transparenzpflichten für immobilienhaltende Gesellschaften aus dem Ausland

Durch das am 28.12.2022 in Kraft getretene Sanktionsdurchsetzungsgesetz II wird der Kreis der transparenzpflichtigen Gesellschaften grundsätzlich auf alle ausländischen Vereinigungen erweitert, die unmittelbar oder mittelbar Immobilienbesitz in Deutschland haben. Es besteht daher auch aufgrund der sehr knapp bemessenen Übergangsfrist bis zum 30.06.2023 akuter Handlungsbedarf für viele ausländische Gesellschaften.

Mehr

Sondereigentum an Freiflächen nach dem neuen WEG

Seit Inkrafttreten der WEG-Reform am 1.12.2020 kann Sondereigentum auch an Freiflächen begründet werden, solange die Wohnung oder das Teileigentum die Hauptsache bleibt (sog. Annexeigentum). Nunmehr liegt zu den genauen Kriterien, wann ein Raumeigentum wirtschaftlich die Hauptsache bleibt und inwieweit das Grundbuchamt diese Voraussetzung zu überprüfen hat, das erste obergerichtliche Urteil vor.

Mehr

Brücker und Klühs Immobilienrecht

Sanierungsbedingte Mieterabfindung als sofort abzugsfähige Werbungskosten

Nicht selten wird schon im Vorfeld des Kaufs eines Sanierungsobjektes ausgelotet, ob die noch verbliebenen Mieter durch Abfindungszahlungen zum zeitnahen Auszug aus der Immobilie bewegt werden können. Der BFH definiert in einer aktuellen Entscheidung den Begriff der anschaffungsnahen Herstellungskosten sehr eng und erlaubt daher den direkten Werbungskostenabzug für Aufwendungen, die wie Mieterabfindungen nicht direkt reine Bauleistungen betreffen. Dadurch werden Sanierungsvorhaben steuerlich attraktiver.

Mehr

Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen

Auch bei in Familiengesellschaften eingebrachten Immobilien sind die Mieteinkünfte zumeist fester Bestandteil der Ruhestandsplanung der Gesellschafter. Bei Übertragungen von (Teil-)Gesellschaftsanteilen wird daher zumeist ein Nießbrauch zugunsten des Veräußerers vereinbart. Um die steuerliche Zurechnung der Einkünfte beim Nießbraucher zu gewährleisten, sollte dieser nach aktueller Rechtsprechung des BFH nicht nur das Verhältns zum Mieter beherrschen, sondern darüber hinaus seine Mitwirkung an der Willensbildung in der Gesellschaft vertraglich sichergestellt werden.

Mehr

Brandschutzrechtliche Verfügung gegenüber einem Wohnungseigentumsverkäufer

Versucht ein Eigentümer sich der „Problemimmobilie“ durch Verkauf zu entledigen, stellt sich die Frage, wer für die Baubehörde der richtige Adressat für Zwangsbescheide ist. Eine neue Entscheidung des OVG Saarlouis zeigt exemplarisch auf, dass die kaufvertraglichen Regelungen zum Besitzübergang als schuldrechtliche Abreden aus der gefahrenabwehrrechtlichen Perspektive unerheblich sind und somit immer der im Grundbuch verzeichnete Eigentümer verwantwortlich bleibt.

Mehr

Brücker und Klühs Immobilienrecht