Übergangsfrist für Eintragung in das Transparenzregister endet für GmbHs
Für die bislang von der Mitteilungsfiktion erfassten Gesellschaften galten für die erstmalige Meldung zum Transparenzregister großzügige Übergangsfristen. Mit Ablauf des 30.6.2022 endet nun diese Übergangsfrist für alle GmbHs, Unternehmergesellschaften (UG), Partnerschaften und Genossenschaften. Nun müssen Geschäftsführer, die ihrer Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister noch immer nicht nachgekommen sind, nach Ablauf der Übergangsfrist mit der Verhängung eines Bußgeldes rechnen.