Vertretungsprobleme bei der Testamentsvollstreckung durch Geschäftsbanken
Ist eine AG zum Testamentsvollstrecker bestellt worden und verfügt nun ein Prokurist, der keine Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundbesitz (§ 49 Abs. 2 HGB) hat, über nachlasszugehörigen Grundbesitz bzw. über Rechte an einem Grundbesitz, so ist umstritten, ob die fehlende Ermächtigung des Prokuristen sich auch bei der Verfügung über „fremden“, nicht der Kapitalgesellschaft gehörenden Grundbesitz, auswirkt.